Sanierungsmaßnahmen, die Wohngebäude in energetischer Hinsicht aufwerten, werden mit Zuschüssen und Steuervorteilen gefördert. Auch der Anbau eines Wintergartens zählt zu den förderfähigen Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass durch den Anbau dauerhaft Energiekosten eingespart werden und damit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.
Möglichkeiten für finanzielle Entlastung umfassen Zuschüsse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder als Einkommenssteuerbonus. Mit dem BAFA-Zuschuss sparen Sie bis zu 9.000€ bei einem Zuschuss von 15% auf maximal 60.000. Förderfähig sind außerdem Kosten für Baubegleitung und Fachplanung. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden 50% der Kosten übernommen. Nach §35c EStG ist zudem ein Einkommenssteuerbonus von 20% möglich, mit dem Sie maximal 40.000€ einsparen können.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) energetische Bauvorhaben an Ein- und Zweifamilienhäusern mit finanziellen Zuschüssen.
Der Einkommenssteuerbonus richtet sich an Eigentümer, die ein Haus oder eine Wohnung selbst bewohnen und an diesem Objekt eine energetische Sanierung vornehmen. Diese Möglichkeit kommt nur dann zum Tragen, wenn die Sanierungskosten nicht bereits anderweitig steuerlich oder als öffentlich geförderte Maßnahme berücksichtigt wurden. Das Objekt muss zum Zeitpunkt der Sanierung mindestens zehn Jahre alt sein, damit Sie den Steuerbonus erhalten.
Sie können die Sanierungskosten erstmalig in dem Kalenderjahr absetzen, in dem Sie die Sanierungsarbeiten abschließen. Insgesamt ist über drei Jahre verteilt ein Steuerbonus von 20% möglich, maximal können im gesamten Zeitraum 40.000€ von der Steuer abgesetzt werden.
Um zu prüfen, ob diese Möglichkeit für Sie in Frage kommt, setzen Sie sich bitte mit einem Steuerberater in Verbindung, da wie hier leider keine Steuerberatung bieten können!
Gefördert wird die energetische Sanierung von eigengenutzten Wohngebäuden. Darunter fallen auch Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung, wie der Anbau eines Wintergartens. In die Förderung werden alle Maßnahmen eingeschlossen, die für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind, also beispielsweise auch Materialien und Einbaukosten. Zudem müssen einige energetische und bauliche Bedingungen eingehalten werden, damit der Wintergartenanbau für die Förderung berechtigt ist.
Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich!
Es gibt drei verschiedene Fördermöglichkeiten, mit denen Sie die Kosten für Ihren Wintergarten senken können:
Mit der Förderung können Sie die Kosten für Ihren Wintergarten erheblich senken. Dank der verbesserten Energieeffizienz, die Sie mit dem neuen Wintergarten erreichen, sparen Sie außerdem langfristig Heiz- und Kühlkosten. Insgesamt steigert sich damit der Wert Ihrer Immobilie und Sie profitieren von erhöhtem Komfort und verbesserter Lebensqualität in Ihrem Zuhause.
Nutzen Sie die vielfältigen staatlichen Fördermöglichkeiten, um Ihren Wintergarten zu einem finanziell attraktiven und nachhaltigen Wohnerlebnis zu machen – lassen Sie uns gemeinsam Ihren Traum vom erweiterten Wohnraum verwirklichen!
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung und starten Sie gemeinsam mit uns Ihr Projekt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Gerne beraten wir Sie persönlich in der Region Bielefeld zum Thema Staatliche Förderung für Ihren Wintergarten.